Werner-Fuß-Zentrum Berlin informiert:
Bei seiner 14. Sitzung hat der UN-Fachausschuss für die Behindertenrechtskonvention (BRK) in diesem Monat Richtlinen zur Interpreation und dem Umgang mit dem Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person verabschiedet und hier veröffentlicht: http://www.ohchr.org/…/14thsession/GuidelinesOnArticle14.doc
Eindrucksvoll und eindeutig werden alle bisherigen Versuche der Bundes- und Länderregierungen der BRD Lügen gestraft, mit denen – auch von den anderen politischen Akteuren – das durch die BRK geschaffene Recht gebeugt werden soll (siehe ein Beispiel der Lügenmärchen hier). Unterstützung der NEIN-IDEE.de ! nach GG20 Abs. 4
UN-BRK-Fachausschuss bestätigt unsere Rechtsauffassung, die wir bereits am 29. März 2007 in einer Presserklärung veröffentlicht hatten, Zitat:
Die Convention untersagt damit explizit die Möglichkeiten, die das Grundgesetz zur Aufhebung der Grundrechte durch ein Gesetz offen gelassen hat, wenn diese gesetzlichen Sonderregelungen eine „Behinderung“ zum Kriterium haben. Genau das ist aber der Fall bei den psychiatrischen Sondergesetzen: sowohl die PsychKG´s als auch die forensischen Sondergesetze § 126 StPO und § 63 StGB haben als notwendige Bedingung ein psychiatrisches Gutachten bzw. eine zwangsweise Begutachtung dafür. Sie sind demzufolge abzuschaffen, denn sie widersprechen der Convention.
Darüber hinaus verpflichtet die Convention einen ratifizierenden Staat in Artikel 12 dazu:
Gleiche Anerkennung vor dem Recht . . .