Der folgende Aufsatz ist aus Mai 2016 und wurde in die Bibliothek des Bundesgerichtshofes aufgenommen. Eva Schwenk hat mich darauf aufmerksam gemacht.
Es ist interessant zu lesen. Ganz am Ende wird zum Sachverhalt auch der Obergutachter Kröber aus dem Jahr 1999 zitiert. Er sagt quasi das ihn bei der Prognoseunsicherheit mit der Gefahr der Wegsperrung falsch begutachteter psychisch Kranker einen Scheiss interessiert. Aber das wundert mich ehrlichgesagt nicht, wenn ich an Michas akuelles Gutachten denke, dort merkt man sogar das es ihn nicht interessiert, was er für eine Scheisse schreibt….der Gott höchstopersönlich widerspricht sich ganz schön in seinem 90 Seiten Gutachten…….